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5.000 Euro Schadensersatz für Facebook-Datenschutzverstoß durch Meta-Business-Tools

10. September 2025|inAllgemein, Datenschutzrecht|RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 05.07.2025, Az.: 05 O 2351/23, einem Betroffenen 5.000,00 EUR Schadensersatz aufgrund der rechtswidrigen Verarbeitung von Tracking-Daten durch die META-BUSINESS-TOOLS zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass Meta Platforms Ireland mit ihren Business Tools massiv gegen europäische Datenschutzvorgaben verstößt. Die Tools übertragen personenbezogene Daten von Webseiten und Apps an Meta, selbst wenn Nutzer sich nicht aktiv angemeldet haben. Dadurch sind Nutzer für Meta individuell erkennbar und können global verfolgt und profiliert werden.

DSGVO-Schadensersatz: Konsequente Rechtsprechung

Die Kammer stützte die Entscheidung ausschließlich auf Artikel 82 DSGVO und folgte damit der aktuellen Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs. Besonders hervorgehoben wurde die „nahezu vollständige Überwachung des Online-Verhaltens“, die zu einem Gefühl führt, dass das gesamte Privatleben überwacht werde. Im Urteil wurde klar gestellt, dass die Höhe der Entschädigung den Wert der Daten für personalisierte Werbung berücksichtigen muss und deutlich über den bisher üblichen nationalen Schmerzensgeldbeträgen liegen soll.

Bedeutung für Facebook/Instagram-Nutzer

Das Urteil setzt ein klares Signal für alle Nutzer von Facebook und Instagram, deren Daten durch die Meta Business Tools verarbeitet werden. Das Gericht betrachtet die allgemeine Betroffenheit als ausreichend, auf individuelle Anhörungen wurde bewusst verzichtet. Die Betroffenenrechte nach DSGVO werden damit gestärkt.

Allerdings ist dieses Urteil kein Freifahrtschein für risikolose Klagen auf Schadensersatz gegen META. Vielmehr gibt es auch Risiken. Das Landgericht Darmstadt hat z.B. mit Urteil vom 10.02.2025, Az.: 10 O109/23, eine vergleichbare Klage wegen fehlender individueller Auswirkungen und wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen. Im dortigen Fall hatte der Kläger nicht dargelegt, wie sich der behauptete Datenschutzverstoß auf ihn persönlich ausgewirkt hatte. Zudem befand das Gericht, dass es dem dortigen Kläger nur um finanzielle Ansprüche auf Schadensersatz und nicht um den tatsächlichen Schutz seiner personenbezogenen Daten ging. Dies sei rechtsmissbräuchlich.


Empfehlung

Betroffene Facebook- und Instagram-Nutzer, die den Verdacht haben, dass ihre personenbezogenen Daten durch Drittanbieter und die Meta Business Tools rechtswidrig verarbeitet werden, sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Die Rechtsprechung zeigt, dass substanzielle Entschädigungen möglich sind. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine individuelle Erstberatung zu Ihren DSGVO-Ansprüchen und den Risiken derartiger Verfahren.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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