Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 05.07.2025, Az.: 05 O 2351/23, einem Betroffenen 5.000,00 EUR Schadensersatz aufgrund der rechtswidrigen Verarbeitung von Tracking-Daten durch die META-BUSINESS-TOOLS zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass Meta Platforms Ireland mit ihren Business Tools massiv gegen europäische Datenschutzvorgaben verstößt. Die Tools übertragen personenbezogene Daten von Webseiten und Apps an Meta, selbst wenn Nutzer sich nicht aktiv angemeldet haben. Dadurch sind Nutzer für Meta individuell erkennbar und können global verfolgt und profiliert werden.
DSGVO-Schadensersatz: Konsequente Rechtsprechung
Die Kammer stützte die Entscheidung ausschließlich auf Artikel 82 DSGVO und folgte damit der aktuellen Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs. Besonders hervorgehoben wurde die „nahezu vollständige Überwachung des Online-Verhaltens“, die zu einem Gefühl führt, dass das gesamte Privatleben überwacht werde. Im Urteil wurde klar gestellt, dass die Höhe der Entschädigung den Wert der Daten für personalisierte Werbung berücksichtigen muss und deutlich über den bisher üblichen nationalen Schmerzensgeldbeträgen liegen soll.
Bedeutung für Facebook/Instagram-Nutzer
Das Urteil setzt ein klares Signal für alle Nutzer von Facebook und Instagram, deren Daten durch die Meta Business Tools verarbeitet werden. Das Gericht betrachtet die allgemeine Betroffenheit als ausreichend, auf individuelle Anhörungen wurde bewusst verzichtet. Die Betroffenenrechte nach DSGVO werden damit gestärkt.
Allerdings ist dieses Urteil kein Freifahrtschein für risikolose Klagen auf Schadensersatz gegen META. Vielmehr gibt es auch Risiken. Das Landgericht Darmstadt hat z.B. mit Urteil vom 10.02.2025, Az.: 10 O109/23, eine vergleichbare Klage wegen fehlender individueller Auswirkungen und wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen. Im dortigen Fall hatte der Kläger nicht dargelegt, wie sich der behauptete Datenschutzverstoß auf ihn persönlich ausgewirkt hatte. Zudem befand das Gericht, dass es dem dortigen Kläger nur um finanzielle Ansprüche auf Schadensersatz und nicht um den tatsächlichen Schutz seiner personenbezogenen Daten ging. Dies sei rechtsmissbräuchlich.
Empfehlung
Betroffene Facebook- und Instagram-Nutzer, die den Verdacht haben, dass ihre personenbezogenen Daten durch Drittanbieter und die Meta Business Tools rechtswidrig verarbeitet werden, sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Die Rechtsprechung zeigt, dass substanzielle Entschädigungen möglich sind. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine individuelle Erstberatung zu Ihren DSGVO-Ansprüchen und den Risiken derartiger Verfahren.