OLG Frankfurt a.M.: Oberlandesgericht präzisiert Anforderungen an Lesbarkeit von Anzeigetexten der Stromanbieter…
Mit einem Urteil vom 31.3.2009 hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) die Anforderungen an die Lesbarkeit von aufklärenden Zusätzen in der Werbung für Ökostromtarife präzisiert. Ein Stromanbieter hatte Neukunden bei Abschluss eines Vertrages eine Prämie von 50 € versprochen. Dass diese Prämie nur dann fällig werden sollte, wenn ein bestimmter Ökostrom-Tarif […]