Bestrittene Zahlungsverpflichtungen dürfen der SCHUFA nicht gemeldet werden…
…wie das Amtsgericht Plön mit Urteil vom 10. Dezember 2007 (Az.: 2 C 650/07) entschieden hat. Zunächst bestätigte das Gericht dass bestrittene Zahlungsverpflichtungen in aller Regel nicht gemeldet werden dürfen und Verstöße einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. „Eine „SCHUFA“-Meldung darf nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der […]