Eine Widerrufsbelehrung, die nicht darauf hinweist, dass im Falle des Widerrufs die Ware auf Gefahr des Verkäufers zurückgesendet werden kann, ist jedenfalls dann nicht abmahnfähig, wenn…
…im Rahmen des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart ist, wie das Kammergericht Berlin in einem Beschluss vom 16.11.2007 entschieden hat. Die Widerrufsbelehrung der Antragsgegnerin war in dem streitgegenständlichen Punkt wie folgt gefasst: „Paketversandfähige Sachen sind üblicherweise zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, […]