Landgericht Düsseldorf verbietet die Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten nach dem Heilpraktikergesetz ohne ärztliche Bestallung oder Besitz einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz…
Auf den Eilantrag unserer Kanzlei hat das Landgericht Düsseldorf einer Wettbewerberin unserer Mandantin in einem gerichtlichen Eilverfahren die Werbung mit einem Tätigkeitsschwerpunkt für die Ausübung von Heilkunde nach § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes verboten…