BGH zur Frage, unter welchen Vorraussetzungen dem Herausgeber der Erstausgabe eines bisher nicht erschienen Werkes ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht…
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang „nicht erschienen“ ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht. Im Handschriftenarchiv der Klägerin, der Sing-Akademie zu Berlin, wurde im Jahre 2002 die Komposition des 1741 verstorbenen Komponisten […]