OLG Hamm zur unzulässigen Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen…
Die Werbung einer sog. Postenbörse mit durchgestrichenen ,,statt-Preisen“ ist mehrdeutig und damit irreführend, wenn nicht klargestellt ist, um was für einen Vergleichspreis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt, und wenn nicht alle in Betracht kommenden Bedeutungen der Werbeaussage zutreffen. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24.01.2013 ent- schieden und damit in […]