Die unberechtigte Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR…
wie das LG Kiel mit Urteil vom 27.04.2006 (Az.: 4 O 251/05) entschieden hat. Darüber hinaus ist der Beklagte verpflichtet, der Klägerin jeglichen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr aufgrund der unbefugten Veröffentlichung der Nacktfotos im Internet zukünftig entstehen wird. Dies gelte insbesondere für die Kosten einer effizienten Entfernung der Bilddateien aus dem Internet. Der […]