Äußerungen in einer Satiresendung sind immer im Gesamtzusammenhang und unter Ermittlung der eigentlichen Botschaft der Satire zu bewerten…
Der Bundesgerichtshof hat mit 2 Urteilen vom 10.01.2017 zwei Unterlassungsklagen abgewiesen, welche aufgrund von Äußerungen von 2 Kabarettisten in einer Satiresendung des ZDF erhoben worden waren. Der BGH verneinte im Rahmen dieses Rechtsstreits eine unwahre Tatsachenbehauptung durch die satirischen Äußerungen der beteiligten Kabarettisten. Zur Erfassung des Aussagegehalts müsse eine Äußerung stets im Gesamtzusammenhang beurteilt werden. […]