Das Gericht gibt der Klage des Karl-May-Verlags gegen die Entscheidung des EU-Markenamts, die Gemeinschaftsmarke WINNETOU zu löschen, statt…
Das Amt hätte dem von Constantin Film gestellten Antrag auf Nichtigerklärung der Marke nicht entsprechen dürfen, ohne eigenständig zu beurteilen, ob das Zeichen Winnetou für die betreffenden Waren und Dienstleistungen beschreibenden Charakter aufweist. Der deutsche Karl-May-Verlag ist seit 2003 Inhaber der Gemeinschaftswortmarke WINNETOU, u. a. für Filme, Druckereierzeugnisse, Schmuck, Parfüms, Kosmetikartikel, Lederwaren, Haushaltsartikel, Kleidung, Spiele, […]