Der Werbeblocker AdBlock Plus verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb…
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.04.2018 entschieden, dass das Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht wettbewersbwidrig ist. Es liege mangels einer sog. „Verdrängungsabsicht“ keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG vor. Die Beklagte verfolge in erster Linie die Beförderung ihres eigenen Wettbewerbs. Die Beklagte wirke mit dem Angebot des Programms auch […]