Ärztliche Werbung mit eigenem Notdienst nicht ohne Weiteres zulässig…
Wirbt eine Gemeinschaftspraxis mit einem eigenen Notdienst, muss sie hinreichend deutlich machen, dass es sich dabei nicht um den kassenärztlichen Notdienst handelt. Tut sie dies nicht, verstößt sie gegen Wettbewerbsrecht. Das entschied das OLG Köln mit Urteil vom 06.03.2020 (Az.: 6 U 140/19)…