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Website-Tracking rechtskonform gestalten – Handlungsempfehlungen nach den Cookie-Entscheidungen von EuGH und BGH

10. Juni 2020|inAllgemein, Datenschutzrecht|RA Rainer Robbel

Nach den unlängst ergangenen Entscheidungen von EuGH und BGH sind nahezu alle Website-Betreiber gefordert, sich von den Besuchern ihrer Webseiten eine Einwilligung einzuholen, bevor auf deren Rechnern Cookies gesetzt werden, wollen sie diese und deren Surf- und Nutzungsverhalten auch weiterhin nachverfolgen.

Die derzeit einzige bekannte technische Lösung sind sogenannte Cookie-Consent-Banner. Wie diese genau auszusehen haben, lässt die Rechtsprechung bislang jedoch weitestgehend offen. So wird beileibe nicht jede erhältliche Cookie-Consent-Banner-Lösung am Ende rechtskonform sein.

Wir haben die Vorgaben für eine rechtskonforme Gestaltung eines Cookie-Consent-Banners für das Rechtsmagazin der digitalen Wirtschaft Legal Revolutionary näher beleuchtet. Unseren Beitrag finden Sie unter den folgenden Links:

  • Website-Tracking rechtskonform gestalten (Teil I)
  • Website-Tracking rechtskonform gestalten (Teil II)

Gastbeitrag von RA Rainer Robbel

Unser Kollege Rainer Robbel ist als Rechtsanwalt sowie als ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.) und Datenschutzauditor (Bitkom-zert.) unserer Partnerkanzlei ETL Rechtsanwälte in Köln für Unternehmen tätig.

  • +49 (0)221 880 40 60
  • rainer.robbel@et.de
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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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