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Risiken bei der Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern

10. Oktober 2025|inAllgemein, Social-Media-Recht, Wettbewerbsrecht|RA Jens Reininghaus

Die Nutzung von Vorher-Nachher-Bildern in der Werbung stellt in Deutschland eine rechtlich heikle Werbemaßnahme dar. Solche Bildvergleiche wirken besonders überzeugend, bergen jedoch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zahlreiche Risiken. Nach aktueller Rechtslage wird die Werbung mit derartigen Bildmaterialien, insbesondere bei ästhetischen Behandlungen, oftmals als wettbewerbswidrig eingestuft, wenn sie irreführend oder unangemessen ist.

Das Landgericht Hamburg hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass Vorher-Nachher-Bilder bei Unterspritzungen mit Hyaluronsäure auf Instagram als irreführende Werbung gelten können (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 5.Dezember 2024 , Az: 312 O 209/23). Die Darstellung suggeriert einen garantiert positiven Behandlungserfolg, der in individuellen Fällen nicht gewährleistet ist. Zudem wird die Zustimmung und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen strikt vorausgesetzt.

Wichtige rechtliche Aspekte

  • Wettbewerbswidrigkeit: Werbung darf keine falschen oder unbewiesenen Versprechen machen bzw. suggerieren. Die Darstellung muss sachlich bleiben und darf potenzielle Kunden nicht täuschen oder über Gebühr beeinflussen.
  • Persönlichkeitsrechte und Einwilligung: Vorher-Nachher-Bilder dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Abgebildeten verwendet werden, auch unter Datenschutzgesichtspunkten.
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und berufsrechtliche Vorgaben für Ärzte und Heilpraktiker sind zu beachten.
  • Datenschutzrecht: Insbesondere bei Instagram und anderen sozialen Medien ist die Verwendung personenbezogener Bilddaten sorgfältig zu prüfen.

Empfehlungen

Auf Werbung mit Vorher-Nachher-Bildvergleichen sollte möglichst verzichtet werden oder diese zumindest sehr zurückhaltend und rechtssicher gestaltet werden. Alternativ sollten Informationsinhalte, die den Behandlungsvorgang und mögliche Risiken transparent darstellen, im Mittelpunkt stehen. Zudem empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung zur Prüfung der beabsichtigten Werbung.

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Rechtsschutz bei unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen

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Can62 Korkmaz24 profile pictureCan62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W. profile pictureK. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel profile pictureTina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth profile pictureChristiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten profile pictureJuliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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