Die Nutzung von Vorher-Nachher-Bildern in der Werbung stellt in Deutschland eine rechtlich heikle Werbemaßnahme dar. Solche Bildvergleiche wirken besonders überzeugend, bergen jedoch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zahlreiche Risiken. Nach aktueller Rechtslage wird die Werbung mit derartigen Bildmaterialien, insbesondere bei ästhetischen Behandlungen, oftmals als wettbewerbswidrig eingestuft, wenn sie irreführend oder unangemessen ist.
Das Landgericht Hamburg hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass Vorher-Nachher-Bilder bei Unterspritzungen mit Hyaluronsäure auf Instagram als irreführende Werbung gelten können (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 5.Dezember 2024 , Az: 312 O 209/23). Die Darstellung suggeriert einen garantiert positiven Behandlungserfolg, der in individuellen Fällen nicht gewährleistet ist. Zudem wird die Zustimmung und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen strikt vorausgesetzt.
Wichtige rechtliche Aspekte
- Wettbewerbswidrigkeit: Werbung darf keine falschen oder unbewiesenen Versprechen machen bzw. suggerieren. Die Darstellung muss sachlich bleiben und darf potenzielle Kunden nicht täuschen oder über Gebühr beeinflussen.
- Persönlichkeitsrechte und Einwilligung: Vorher-Nachher-Bilder dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Abgebildeten verwendet werden, auch unter Datenschutzgesichtspunkten.
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und berufsrechtliche Vorgaben für Ärzte und Heilpraktiker sind zu beachten.
- Datenschutzrecht: Insbesondere bei Instagram und anderen sozialen Medien ist die Verwendung personenbezogener Bilddaten sorgfältig zu prüfen.
Empfehlungen
Auf Werbung mit Vorher-Nachher-Bildvergleichen sollte möglichst verzichtet werden oder diese zumindest sehr zurückhaltend und rechtssicher gestaltet werden. Alternativ sollten Informationsinhalte, die den Behandlungsvorgang und mögliche Risiken transparent darstellen, im Mittelpunkt stehen. Zudem empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung zur Prüfung der beabsichtigten Werbung.


Bildquelle: KI-generiert
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