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Wann liegt ein Kontrollverlust von personenbezogenen Daten vor?

30. Oktober 2025|inAllgemein, Datenschutzrecht|RA Jens Reininghaus

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 8. Mai 2025 (Az. 8 AZR 209/21) einen wichtigen Meilenstein für Schadensersatzansprüche im Datenschutzrecht gesetzt: Ein Unternehmen haftet auf immateriellen DSGVO-Schadensersatz, wenn es im Rahmen eines Softwaretests personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter ohne ausreichende Rechtsgrundlage an einen Cloud-Anbieter in den USA übermittelt.

Im zugrunde liegenden Fall testete ein internationaler Konzern eine neue Personalmanagement-Software und übermittelte dabei Echtdaten von Mitarbeitern an den Cloud-Anbieter mit Sitz in den USA. Unter den personenbezogenen Daten befanden sich auch sensible Informationen wie z.B. Privatadressen, Gehälter, Sozialversicherungsnummern und Steuer-IDs. Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an Server außerhalb der EU erfolgte dabei ohne ausreichende rechtliche Grundlage, insbesondere ohne explizite Einwilligung der Betroffenen.​

Die Richter des BAG erkannten diese Übermittlung der personenbezogenen Daten als Datenschutzverstoß an. Das Gericht  bestätigte, dass bereits die Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Cloud-Anbieter ohne ausreichende Rechtsgrundlage einen Kontrollverlust bedeutet. Der Kontrollverlust über personenbezogene Daten stelle einen ersatzfähigen immateriellen Schaden im Sinne der DSGVO dar. Dies gelte selbst dann, wenn keine weiteren konkreten Nachteile oder materiellen Schäden vorliegen.

Das Unternehmen wurde daher zur Zahlung von 200,00 Euro Schadensersatz an den betroffenen Mitarbeiter verpflichtet.


Empfehlung

Unternehmen sollten alle Prozesse rund um die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten – auch bei einem Test einer neuen Software – sorgfältig planen und dokumentieren. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten darf ausschließlich auf einer klaren rechtlichen Grundlage oder mit Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden. Jeder Verstoß von den DSGVO-Vorgaben kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Für Betroffene bringt das Urteil weitere Klarheit in welchen Fällen Datenschutzverstöße zu einem Schadensersatzanspruch führen können und wieviel Schadensersatz in vergleichbaren Fällen erzielbar ist.

Sie möchten Ansprüche aufgrund eines Datenschutzverstoßes geltend machen oder abwehren? Forward Forward

Wir unterstützen Sie Unterlassung und Schadensersatz zu erhalten oder Ansprüche abzuwehren

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Can62 Korkmaz24 profile pictureCan62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W. profile pictureK. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel profile pictureTina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth profile pictureChristiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten profile pictureJuliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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