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AG Nürnberg verurteilt 2 Software-Händler für den Vertrieb von Raubkopien zu Freiheits- und Geldstrafen…

17. April 2009/in Allgemein, IT-Recht/von RA Jens Reininghaus

Offenbar hat das Amtsgericht Nürnberg am 25.03.2009 in einem Strafverfahren 2 Händler aus Nürnberg und München zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3.000 Euro verurteilt. Einer der Täter hatte über 8.500 gefälschte CD-ROMs mit dem Betriebssystem „Microsoft Windows XP Professional“ sowie die dazugehörigen Handbücher in Russland pressen lassen und an seinen Kollegen verkauft.

Dieser fügte den gefälschten Datenträgern dann noch gebrauchte Microsoft Echtheitszertifikate bei und verkaufte die Produkte dann, bis der Schwindel auffiel.

Das AG Nürnberg verurteilte die beiden Täter nun wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu je einem Jahr und sechs Monaten Haft und je 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Beide Täter müssen zudem – nach vorherigen Zivilverfahren vor dem LG München – Schadenersatzzahlungen im sechsstelligen Bereich leisten.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2009-04-17 08:17:552021-01-31 12:08:34AG Nürnberg verurteilt 2 Software-Händler für den Vertrieb von Raubkopien zu Freiheits- und Geldstrafen…
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