• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Der Betreiber eines Internetforums muss sich persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen, die über das von ihm unterhaltene Internetforum abgegeben werden, zurechnen lassen, da er insoweit als Störer anzusehen ist…

25. Juli 2007/in Allgemein, Internetplattformen/von RA Jens Reininghaus

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 27.04.07 (Az.: 324 O 600/06) entschieden, es sich bei Foreneinträgen um eigene Informationen des Betreibers des Forums handeln soll, für die keine Haftungsprivilegierung in Frage komme.

Für die Störereigenschaft reiche das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst die Äußerung verfasst habe oder hinter ihr stehe, sei unerheblich. Um eine eigene Information in diesem Sinn handele es sich bei allen über den Internetauftritt zur Verfügung gestellten Mitteilungen und Informationen, auch wenn sie von dritter Seite stammen.

Die Grenze der Zurechnung sei erst dann erreicht, wenn sich der Betreiber der Domain von der betreffenden Äußerung konkret und ausdrücklich, nicht pauschal, distanziere. Dies enstspräche der Konzeption für alle Angebote, über die Äußerungen verbreitet würden, die nicht ausschließlich von deren Inhaber stammten, sondern von Dritten verfasst seien, und wie sie nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote, wozu – nach Ansicht des LG Hamburg – auch Internetforen gehören, gelten.

Hinweis: Diese Rechtsprechung des LG Hamburg steht nach unserer Ansicht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung hinsichtlich der Störerhaftungdie der BGH und andere Oberlandesgerichte (auch das OLG Hamburg) vertreten.

https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-07-25 16:52:102021-01-31 12:08:01Der Betreiber eines Internetforums muss sich persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen, die über das von ihm unterhaltene Internetforum abgegeben werden, zurechnen lassen, da er insoweit als Störer anzusehen ist…
Das könnte Dich auch interessieren
AG München zum Auskunftsanspruch eines Autohauses gegen den Betreiber eines Internetforums…
Der Access-Provider darf die erforderlichen personenbezogenen Daten hinter einer IP-Nummer nicht löschen, sofern er von einem Rechteinhaber davon in Kenntnis gesetzt wird, dass Strafanzeige wegen illegaler Tauschbörsennutzung gegen diesen Nutzer gestellt wurde…
BGH zur Haftung für die Verwendung fremder Fotos auf einer Internetplattform…
Ein Internetanschlussinhaber haftet für Rechtsverletzungen, die über seinen Anschluss im Internet begangen werden als Störer auf Unterlassung…
LG Düsseldorf: Plattformbetreiber haftet für Angebote seiner Mitglieder erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit
OLG Hamburg: Keine generelle Vorabprüfungspflicht für Betreiber von Internetforen…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt...Fehlende Angaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig…
Nach oben scrollen