Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-SMS…
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19. Juli 2007 (I ZR 191/04) entschieden,
„dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.“
Der Auskunftsanspruch aus § 13a Satz 2 UKlaG scheidet nur dann aus, “ wenn ein Verband den entsprechenden Auskunftsanspruch bereits geltend gemacht hat.“
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