Auch Werbeanrufe bei Unternehmen im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen können wettbewerbswidrig sein…
…wie der BGH hat mit Urteil vom 20.09.07 (Az.: I ZR 88/05) entschieden hat.
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass Werbeanrufe bei Unternehmen wettbewerbswidrig sein können, weil sie zu belästigenden oder sonst unerwünschten Störungen der beruflichen Tätigkeit des Angerufenen führen können.
Anders als Anrufe bei Privatpersonen sei ein Werbeanruf im geschäftlichen Bereich allerdings bereits dann zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran zu vermuten sei.
Dies sei bei dem beanstandeten Anruf jedoch nicht der Fall gewesen.
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