Störerhaftung wegen Hyperlinks auf Kopierschutzumgehungssoftware…
Mit Urteil vom 11.10.2006 (Az.: 21 O 2004/06) hat das LG München entschieden, dass durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website die Kopierschutzumgehungssoftware anbietet, ein Verstoß gegen das Urheberrecht gesehen werden kann, da durch den Link der Aufruf der Kopierschutzumgehungssoftware willentlich und adäquat kausal unterstützt wird.
Auch wenn jedenfalls im Kernbereich eine Presseberichterstattung auch über Produkte, die Kopierschutz in rechtswidriger Weise umgehen, möglich sein müsse, könne hieraus eine Rechtfertigung aktiver Unterstützungshandlungen, wie sie die Verlinkung darstelle, nicht abgeleitet werden.
Wir unterstützen Sie mit effektiven Maßnahmen bei einer Verletzung Ihrer Urheber- oder Lizenzrechte…
weiter…Ob Outsourcing, Softwareerstellung, agile Projekte, Lizenzvertragsrecht oder Vertrieb – wir sprechen Ihre Sprache….