• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Instagram
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Vertragsrecht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Eintragung Transparenzregister
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes…

24. Mai 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

Mit Urteil vom 12.04.2007 (Az.: VII ZR 122/06) hat der Bundesgerichtshof bzgl. der Widerrufsbelehrung festgestellt,

„Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.“

Die folgende Passage des Urteils deutet zudem darauf hin, dass der BGH die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung für zulässig hält:

„Die Klägerin hat kein Formular verwendet, das dem Muster gemäß § 14 Abs. 1 Anlage 2 BGB-InfoV entspricht. Sie kann schon deshalb keine ihr günstigen Rechtswirkungen aus der BGB-InfoV herleiten.“

Allerdings ist diese Äußerung des BGH unser Erachtens nach mit Vorsicht zu genießen. Es wäre wünschenswert gewesen, dass der BGH in dieser Urteilsbegründung aufgrund der zur Zeit sehr unsicheren Rechtslage in diesem Bereich eindeutig Stellung für oder gegen die Muster-Widerrufsbelehrung bezogen hätte. Zudem sagt dieses Urteil nichts darüber aus, ob die Musterwiderrufsbelehrung auch zur vorvertraglichen Information auf einer Internetseite verwendet werden kann. Insofern muss die weitere Rechtsentwicklung abgewartet werden.


Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


Eintrag teilen
  • Share on Twitter
https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-05-24 09:44:472021-01-31 12:07:30Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes…
Das könnte Dich auch interessieren
Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist – auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite – nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig…
Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die Beweggründe des Verbrauchers möglich…
Bundesgerichtshof zur Internetauktion eines Vertu-Handys…
Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion…
Der Hinweis (bzw. die Klausel in AGB) dass in Bezug auf das gesetzliche Widerrufsrecht unfrei zurückgesandte Ware nicht angenommen werden, sind unwirksam und abmahnfähig.
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung…

Ihre Ansprechpartner

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Vertragsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Medienrecht und Wirtschaftsrecht

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
BGH: Ein Störer (hier Ebay wegen Markenrechtsverletzung) kann auch vorbeugend...Scrollfenster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen...
Nach oben scrollen