• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Nach den für Vertragsschlüsse über “eBay” typischen Umständen endet die Widerrufsfrist erst nach einem Monat. Eine davon abweichende Frist entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und ist abmahnfähig…

20. September 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

…wie das OLG Köln mit Urteil vom 03.08.07 (Az.: 6 U 60/07) entschieden hat.

Zudem hat das OLG Köln die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ auch für die vorvertragliche Informationspflicht auf der Internetseite für zulässig erachtet:

„Entscheidend ist nach Auffassung des Senats, dass der Antragsgegner als Unternehmer seiner gesetzlichen Informationspflicht, deren Inhalt auf der Grundlage von § 312c Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 240 EGBGB erst durch den Verordnungsgeber in § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV näher definiert worden ist, nicht zuwiderhandelt, wenn er zur Erfüllung dieser Verpflichtung das mit derselben Verordnung eingeführte Muster verwendet. Dies muss auch dann gelten, wenn die Verwendung des Musters (im Rahmen der vorvertraglichen Information) noch nicht in Textform erfolgt.“


Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-09-20 07:51:192021-01-31 12:07:28Nach den für Vertragsschlüsse über “eBay” typischen Umständen endet die Widerrufsfrist erst nach einem Monat. Eine davon abweichende Frist entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und ist abmahnfähig…
Das könnte Dich auch interessieren
Die Wertersatzklausel der Muster-Widerrufsbelehrung ist für die Verwendung bei Ebay unwirksam…
Auch bei Ebay muss ein Unternehmer einem Verbraucher ein Widerrufsrecht einräumen…
Nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. unwirksamen AGB-Klausel ist auch wettbewerbswidrig.
Eine Regelung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass ein Kaufvertrag über ein bei „e-Bay„ angebotenes Produkt erst zustande kommt, wenn der Käufer den Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt ist unwirksam, wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig.
Kein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln durch vertragliche Verpflichtung zwischen Hersteller und Verkäufer Markenware im Internet nur über einen Internetshop (und nicht z.B. bei Ebay) zu vertreiben.
Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist – auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite – nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Fehlende Auslands-Versandkostenangaben nicht abmahnfähig, sofern sich das Angabeot...LG Coburg zur Rückabwicklung eines Onlinekaufs, wenn der angepriesenen Sache...
Nach oben scrollen