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Anbieterkennzeichnung auf der “mich”- Seite bei Ebay ist rechtmäßig…

13. September 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 11.05.07 (Az.: 5 W 116/07) entschieden, dass die Anbieterkennzeichnung auch auf der „mich“-Seite bei Ebay bereitgehalten werden kann.

Nach der Rechtsprechung des BGB genüge es, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links „Kontakt“ und „Impressum“ erreichbar (BGH – Urteil vom 20.07.06 – Az.: I ZR 228/03 ) sei.

Die Schaltfläche „mich“ sei in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen „Kontakt“ und „Impressum“. Wer mit den Gepflogenheiten bei eBay vertraut ist, erwarte unter besagter Schaltfläche die Anieterdaten. Wer erstmals über eBay einkaufe und sich für solche Daten interessiere, werde die Anbieterdaten unter „mich“ vermuten, die Schaltfläche anklicken und das Gesuchte finden.


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https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg RA Jens Reininghaus2007-09-13 08:43:572021-01-31 12:07:29Anbieterkennzeichnung auf der “mich”- Seite bei Ebay ist rechtmäßig…
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