Anbieterkennzeichnung auf der “mich”- Seite bei Ebay ist rechtmäßig…
Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 11.05.07 (Az.: 5 W 116/07) entschieden, dass die Anbieterkennzeichnung auch auf der „mich“-Seite bei Ebay bereitgehalten werden kann.
Nach der Rechtsprechung des BGB genüge es, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links „Kontakt“ und „Impressum“ erreichbar (BGH – Urteil vom 20.07.06 – Az.: I ZR 228/03 ) sei.
Die Schaltfläche „mich“ sei in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen „Kontakt“ und „Impressum“. Wer mit den Gepflogenheiten bei eBay vertraut ist, erwarte unter besagter Schaltfläche die Anieterdaten. Wer erstmals über eBay einkaufe und sich für solche Daten interessiere, werde die Anbieterdaten unter „mich“ vermuten, die Schaltfläche anklicken und das Gesuchte finden.
Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…