• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Anwälte für IT-Recht . Gewerblichen Rechtsschutz . Medienrecht
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Internetrecht
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzlösung für KMUs
    • Schadensersatz bei Datenschutzverstoß
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Bildquellen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Bildquelle: KI-erzeugt Info Info

Ansprüche bei kritischen Äußerungen im Rahmen einer Satire

23. Dezember 2024|inAllgemein, Medien- und Presserecht|RA Jens Reininghaus

Die 26. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einem vielbeachteten Urteil (Az.: 26 O 12612/23) die Klage des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gegen das „ZDF Magazin Royale“ entschieden.

Das Gericht untersagte dem ZDF die weitere Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen, die in der Sendung von Jan Böhmermann und später im Netz veröffentlicht wurden. Im Kern geht es dabei um Äußerungen, die vom Publikum so aufgefasst werden könnten, dass der Kläger bewusst Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten unterhalten habe.

Das Landgericht sah diese Annahme als unbegründet an und bewertete sie als unwahre Tatsachenbehauptung, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt. Einen Anspruch auf eine Geldentschädigung winkte das Gericht hingegen ab.

Die juristische Bewertung des Gerichts stützt sich darauf, dass auch satirische Äußerungen nicht über das Maß der Meinungsfreiheit hinausgehen dürfen, wenn sie einen Tatsachenkern verletzen.

Das Gericht sprach dem Kläger den Unterlassungsanspruch für vier von fünf beanstandeten Äußerungen zu, weil diese als Tatsachenbehauptungen verstanden werden können, die eine bewusste Zusammenarbeit mit russischen Nachrichtendiensten suggerierten. Die fünfte Äußerung hingegen wertete das Gericht als zulässige Meinungsäußerung mit satirischem Zuschnitt. Die ablehnende Entscheidung bezüglich einer Geldentschädigung begründete das Gericht damit, dass der Kläger nicht alle möglichen und zumutbaren rechtlichen Schritte frühzeitig genutzt habe, etwa eine Richtigstellung in einer weiteren Sendung anzustreben. Eine Geldentschädigung stellt nach Auffassung des Gerichts nur das letzte Mittel („ultima ratio“) dar, wenn andere Abhilfemaßnahmen nicht greifen.


Empfehlung

Diese Entscheidung unterstreicht die feine Balance zwischen dem Schutz personenbezogener Rechte und der Meinungsfreiheit, speziell im Bereich der Satire und der medialen Berichterstattung. Für Personen, die sich durch mediale Äußerungen verletzt fühlen, ist es ratsam, konsequent und zeitnah rechtliche Schritte wie Unterlassungsansprüche oder Richtigstellungen zu verfolgen, bevor sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Medien und Satiriker sollten sich zudem der Grenzen satirischer Freiheit bewusst sein und Tatsachenbehauptungen, die Persönlichkeitsrechte verletzen, vermeiden, um rechtliche Konsequenzen zu umgehen.

Sie möchten gegen eine negative Berichtserstattung vorgehen? Forward Forward

Wir schützen Ihren guten Ruf im Internet und in sonstigen Medien

Das könnte Dich auch interessieren
Bildquelle: KI-generiert Gerichte müssen im Presse- und Äußerungsrecht der Gegenseite das Recht auf rechtliches Gehör gewähren, bevor eine einstweilige Verfügung erlassen wird…
Bildquelle: KI-generiert Rechtsschutz gegen eine unrichtige, verfälschte oder entstellte Wiedergabe einer Äußerung…
Bildquelle: KI-generiert OLG Frankfurt a.M. zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung…

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 402842
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
5.0
Basierend auf 24 Bewertungen
powered by Google
bewerten Sie uns auf
Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Formulare
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Löschung von Facebook-Post mit Fehlinformationen Link to: Löschung von Facebook-Post mit Fehlinformationen Löschung von Facebook-Post mit FehlinformationenBildquelle: KI-erzeugt Link to: OLG Nürnberg zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Link to: OLG Nürnberg zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Bildquelle: KI-generiert OLG Nürnberg zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen