Die 26. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einem vielbeachteten Urteil (Az.: 26 O 12612/23) die Klage des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gegen das „ZDF Magazin Royale“ entschieden.
Das Gericht untersagte dem ZDF die weitere Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen, die in der Sendung von Jan Böhmermann und später im Netz veröffentlicht wurden. Im Kern geht es dabei um Äußerungen, die vom Publikum so aufgefasst werden könnten, dass der Kläger bewusst Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten unterhalten habe.
Das Landgericht sah diese Annahme als unbegründet an und bewertete sie als unwahre Tatsachenbehauptung, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt. Einen Anspruch auf eine Geldentschädigung winkte das Gericht hingegen ab.
Die juristische Bewertung des Gerichts stützt sich darauf, dass auch satirische Äußerungen nicht über das Maß der Meinungsfreiheit hinausgehen dürfen, wenn sie einen Tatsachenkern verletzen.
Das Gericht sprach dem Kläger den Unterlassungsanspruch für vier von fünf beanstandeten Äußerungen zu, weil diese als Tatsachenbehauptungen verstanden werden können, die eine bewusste Zusammenarbeit mit russischen Nachrichtendiensten suggerierten. Die fünfte Äußerung hingegen wertete das Gericht als zulässige Meinungsäußerung mit satirischem Zuschnitt. Die ablehnende Entscheidung bezüglich einer Geldentschädigung begründete das Gericht damit, dass der Kläger nicht alle möglichen und zumutbaren rechtlichen Schritte frühzeitig genutzt habe, etwa eine Richtigstellung in einer weiteren Sendung anzustreben. Eine Geldentschädigung stellt nach Auffassung des Gerichts nur das letzte Mittel („ultima ratio“) dar, wenn andere Abhilfemaßnahmen nicht greifen.
Empfehlung
Diese Entscheidung unterstreicht die feine Balance zwischen dem Schutz personenbezogener Rechte und der Meinungsfreiheit, speziell im Bereich der Satire und der medialen Berichterstattung. Für Personen, die sich durch mediale Äußerungen verletzt fühlen, ist es ratsam, konsequent und zeitnah rechtliche Schritte wie Unterlassungsansprüche oder Richtigstellungen zu verfolgen, bevor sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Medien und Satiriker sollten sich zudem der Grenzen satirischer Freiheit bewusst sein und Tatsachenbehauptungen, die Persönlichkeitsrechte verletzen, vermeiden, um rechtliche Konsequenzen zu umgehen.