Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit setzt erfolgreich Verbraucherrechte im Internet durch – Neue Untersuchung zeigt Verstöße bei Ticketanbietern für Sport- und Kulturveranstaltungen…
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat erfolgreich Verbraucherrechte im Internet durchsetzen können. In Zusammenarbeit mit deutschen Verbänden hat es erreicht, dass fast alle im vergangenen Jahr bei der europaweiten Aktion „Sweep“ aufgedeckten Verstöße bei Angeboten von Elektronikprodukten im Internet korrigiert wurden. Auch 2010 hat das BVL wieder den „Sweep“ durchgeführt und Ticketangebote für Sport- und Kulturveranstaltungen im Internet einer kritischen Prüfung unterzogen, bei der viele Verstöße sichtbar wurden.
Beim „Sweep“ 2009 wurden Angebote von Elektronikprodukten (z.B. MP3-Player, Digitalkameras oder Spielkonsolen) auf insgesamt 29 Internetseiten überprüft. Die Untersuchung ergab, dass 21 nicht den verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen entsprachen. In der anschließenden Phase der Rechtsdurchsetzung haben das BVL und seine Kooperationspartner, der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale), jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse die Anbieter aufgefordert, ihre Angebote rechtmäßig zu gestalten. Während die Verbände nationale Unternehmen abgemahnt haben, hat das BVL durch die Einleitung von Amtshilfeersuchen bei europäischen Partnerbehörden die grenzüberschreitend tätigen Anbieter im EU-Ausland zur Abstellung der Verstöße veranlasst. Mit der Aktion konnte erreicht werden, dass nahezu alle der 21 mangelhaften Webseiten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen modifiziert wurden. Insbesondere die beanstandeten Angaben über das Widerrufsrecht wurden an die rechtlichen Vorgaben angepasst. Verbraucher werden nunmehr deutlicher über Produkteigenschaften, Preise, Versandkosten, Zahlungsarten und Liefermodalitäten informiert. Die wenigen noch bestehenden Verstöße werden vom BVL konsequent weiterverfolgt.
In diesem Jahr wurde die erfolgreiche Zusammenarbeit im Verbraucherschutz mit einem neuen „Sweep“ fortgesetzt. Europäische Verbraucherschutzbehörden in 29 Ländern inspizierten zeitgleich Online-Angebote von Tickets für Sport- und Kulturveranstaltungen. Die diesjährige Fußballweltmeisterschaft und die ausverkauften Europa-Tourneen namhafter Künstler haben einmal mehr gezeigt, dass der Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen für Verbraucher keine rein nationale Angelegenheit mehr ist und auch unseriöse Händler einen attraktiven Markt vorfinden.
Auch hier hat das BVL an die bewährte Zusammenarbeit mit dem vzbv und der Wettbewerbszentrale angeknüpft, die bei der Überprüfung die deutschen Seiten im Visier hatten, während das BVL gemäß seiner Zuständigkeit im europäischen Behördennetzwerk die Seiten ausländischer Anbieter kontrollierte. Insgesamt wurden 29 Webseiten untersucht. 28 gaben Anlass zur Beanstandung. Beispielsweise musste man im Kleingedruckten überraschend lesen, dass die erworbenen Tickets den Käufer möglicherweise nicht zum Veranstaltungszugang berechtigen oder dass sich der Verkäufer vorbehält, andere Eintrittskarten als die bestellten zu liefern. Daneben wurden vielfach auch Angebote mit unklaren Angaben zu den Produkteigenschaften, wie etwa die Sitzplatzkategorie, und zu den Preisen samt Versandkosten festgestellt. In einigen Fällen wurden entgegen der gesetzlichen Verpflichtung die Identität des Händlers oder Kontaktmöglichkeiten nicht oder nicht hinreichend deutlich angegeben.
Das BVL hat zusammen mit dem vzbv und der Wettbewerbszentrale nun bereits zum dritten Mal einen „Sweep“ durchgeführt. Die europaweit koordinierte Aktion dient der Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen. Europäische Verbraucherschutzbehörden decken dabei Verbraucherrechtsverstöße im Internet auf und verfolgen diese rechtlich. Dadurch werden die Risiken für Verbraucher beim Kauf über das Internet effektiv verringert.
Weitere Informationen zum „Sweep“ finden sich hier auf der Homepage der Europäischen Kommission.
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