Bei Verwendung einer .de Domain ist deutsches Markenrecht anwendbar…
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 03.04.2018, Az.: 31 O 179/17, entschieden, dass die Verwendung einer .de Domain ausreicht, um die Anwendbarkeit des deutschen Markenrechts zu begründen. Dies gilt auch dann, wenn der Internetauftritt selber in englischer Sprache gehalten ist. Unterstützung bei Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen und Markenanmeldungen… weiter…Rufen Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung […]