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Bundesregierung darf Facebook-Fanpage trotz Datenschutz-Einwänden weiterbetreiben

20. Juli 2025|inAllgemein, Datenschutzrecht|RA Jens Reininghaus

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 17. Juli 2025 entschieden, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung seine Facebook-Fanpage weiterhin betreiben darf. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Betrieb der Fanpage gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt und ob das Bundespresseamt gemeinsam mit Meta zur Einholung einer Nutzereinwilligung für Cookies verpflichtet ist. Die Klagen der Bundesregierung und von Meta gegen die vorherige Untersagung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatten damit überwiegend Erfolg.

Im Detail begründete das Gericht, dass nicht das Bundespresseamt, sondern einzig Meta als Plattformbetreiber für das Einholen und Umsetzen der Einwilligungen für Cookies zuständig ist. Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Angebot der Fanpage und der technischen Umsetzung des Cookie-Trackings bestehe nicht, da Cookies beim Besuch aller Facebook-Seiten gesetzt werden können. Auch sieht das Gericht keine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Bundespresseamt und Meta, da das Presseamt keinen Einfluss auf Technik und Auswertung der Cookies hat.


Empfehlung: Für Betreiber öffentlicher Social-Media-Kanäle empfiehlt es sich, die Rechtslage zu Cookie-Bannern und Nutzertracking regelmäßig zu überprüfen und die technische Verantwortung und datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten klar zu dokumentieren. Behörden sollten weiterhin transparent über den Umfang und die Art der Datenverarbeitung auf ihren Plattformauftritten informieren, um das Vertrauen der Nutzer zu stärken.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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