LG München I: Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films „Das Boot“
Der Chefkameramann des Films „Das Boot“ hat mit dem am 07.05.09 verkündeten Urteil der auf das Urheberrecht spezialisierten 7. Zivilkammer die erste Etappe auf dem Weg zu einer zusätzlichen Vergütung für seine damalige Tätigkeit weitgehend gewonnen. Die Beklagten (die Produzentin, eine Rundfunkanstalt als Kapitalgeber und ein Videoverwerter) wurden verurteilt, dem Kläger umfassend Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang der Film in den letzten sieben Jahren verwertet wurde. Nach Erteilung der Auskunft wird dann in einem zweiten Schritt zu klären sein, ob – und wenn ja, in welcher Höhe – der Kläger Anspruch auf einen „Nachschlag“ hat.
Der Kläger geht davon aus, dass mit dem Film über die Jahre Erlöse in einer Größenordnung gemacht wurden, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner damaligen Vergütung stehen. Dafür sahen auch die Richter der 7. Zivilkammer angesichts der außergewöhnlich langandauernden und umfangreichen Verwertung des Films greifbare Anhaltspunkte und verurteilten die Beklagten daher zur Auskunftserteilung.
Keine Auskunft erhält der Kläger nach dem heutigen Urteil allerdings für den restlichen Zeitraum der Auswertung, also die Jahre 1981 bis 2002. Insoweit konnte sich der Kläger nicht auf die erst seit dem Jahr 2002 geltende und mit Blick auf sein Begehren urheberfreundliche Rechtslage berufen, sondern war auf die alte Rechtslage verwiesen, deren strenge Voraussetzungen erachtete das Gericht nicht als gegeben.
(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 7 O 17694/08; nicht rechtskräftig)
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