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Wie Produktfarben zur Marke werden

10. April 2025|inAllgemein, Markenrecht|RA Jens Reininghaus

Markenstreit um Spezi: Münchner Landgericht verbietet Brauerlimo markenähnliches Farbdesign

Das Landgericht München I hat einer deutschen Brauerei untersagt, ihr Cola-Mix-Getränk mit einer Farbgestaltung zu vertreiben, die dem markenrechtlich geschützten „Fünf-Farben-Wellen“-Design des bekannten „Paulaner Spezi“ zu ähnlich ist. Im Urteil (33 O 14937/23) bestätigte das Gericht den markenrechtlichen Schutz der spezifischen Farbaufmachung zugunsten der Münchener Klägerin. Die Entscheidung stärkt die Bedeutung von Produktfarben als Herkunftshinweis im Getränkebereich und setzt klare Zeichen für die Marken-Differenzierung in wettbewerbsintensiven Segmenten.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob die farbliche Gestaltung von Limonaden-Produkten lediglich dekorativen Zweck erfüllt oder tatsächlich als Hinweis auf die Herkunft und Identität eines Markenprodukts wahrgenommen wird. Nach Ansicht des Gerichts ist die flächige, ins Auge springende Anwendung der markanten Farbkombination nicht mehr nur dekorativ, sondern vermittelt den Verbrauchern den Eindruck eines eigenständigen Kennzeichnungselements. Die Entscheidung beruht u. a. auf dem Umstand, dass solche Farbgestaltungen im Limonadenmarkt gezielt und umfassend zur Markenprofilierung eingesetzt werden und Verbraucher daher gezielt Farben als Hinweis auf den Hersteller nutzen.

Die beklagte Brauerei argumentierte, dass farbenfrohe Designs im Markt üblich seien und die gewählte Farbkombination lediglich als Schmuck diene. Das Gericht widersprach und verwies darauf, dass insbesondere ungewöhnliche und flächig genutzte Farben eine herkunftshinweisende Wirkung entfalten, wenn sie im kollektiven Gedächtnis der Konsumenten mit bestimmten Produkten oder Herstellern verbunden sind. Zudem hob das Gericht hervor, dass die Aufmachung nicht nur ergänzend zur Wort- und Bildmarke der Beklagten eingesetzt wurde, sondern eigenständig als Markenelement dient.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von der beklagten Brauerei angefochten werden. Die Entscheidung verdeutlicht jedoch, wie wichtig die konsequente Markenpflege und der Schutz individueller Designelemente in der Getränkeindustrie sind.


Empfehlung:

Für alle Hersteller im Bereich Erfrischungsgetränke und FMCG empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der eigenen Farb- und Gestaltungslinien hinsichtlich möglicher markenrechtlicher Risiken. Eigenständige Designkonzepte sollten klar erkennbar von bestehenden Marken abgegrenzt werden, um Abmahnungen und gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Markeninhaber profitieren von einer aktiven Überwachung und konsequenten Verteidigung ihrer Designrechte, insbesondere, wenn Farben als konsumentenprägendes Identifikationsmerkmal eingesetzt werden.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
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K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

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Juliana Katten
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