• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Anwälte für IT-Recht . Gewerblichen Rechtsschutz . Medienrecht
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Internetrecht
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzlösung für KMUs
    • Schadensersatz bei Datenschutzverstoß
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Bildquellen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Bildquelle: KI-generiert Info Info

Wie Produktfarben zur Marke werden

10. April 2025|inAllgemein, Markenrecht|RA Jens Reininghaus

Markenstreit um Spezi: Münchner Landgericht verbietet Brauerlimo markenähnliches Farbdesign

Das Landgericht München I hat einer deutschen Brauerei untersagt, ihr Cola-Mix-Getränk mit einer Farbgestaltung zu vertreiben, die dem markenrechtlich geschützten „Fünf-Farben-Wellen“-Design des bekannten „Paulaner Spezi“ zu ähnlich ist. Im Urteil (33 O 14937/23) bestätigte das Gericht den markenrechtlichen Schutz der spezifischen Farbaufmachung zugunsten der Münchener Klägerin. Die Entscheidung stärkt die Bedeutung von Produktfarben als Herkunftshinweis im Getränkebereich und setzt klare Zeichen für die Marken-Differenzierung in wettbewerbsintensiven Segmenten.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob die farbliche Gestaltung von Limonaden-Produkten lediglich dekorativen Zweck erfüllt oder tatsächlich als Hinweis auf die Herkunft und Identität eines Markenprodukts wahrgenommen wird. Nach Ansicht des Gerichts ist die flächige, ins Auge springende Anwendung der markanten Farbkombination nicht mehr nur dekorativ, sondern vermittelt den Verbrauchern den Eindruck eines eigenständigen Kennzeichnungselements. Die Entscheidung beruht u. a. auf dem Umstand, dass solche Farbgestaltungen im Limonadenmarkt gezielt und umfassend zur Markenprofilierung eingesetzt werden und Verbraucher daher gezielt Farben als Hinweis auf den Hersteller nutzen.

Die beklagte Brauerei argumentierte, dass farbenfrohe Designs im Markt üblich seien und die gewählte Farbkombination lediglich als Schmuck diene. Das Gericht widersprach und verwies darauf, dass insbesondere ungewöhnliche und flächig genutzte Farben eine herkunftshinweisende Wirkung entfalten, wenn sie im kollektiven Gedächtnis der Konsumenten mit bestimmten Produkten oder Herstellern verbunden sind. Zudem hob das Gericht hervor, dass die Aufmachung nicht nur ergänzend zur Wort- und Bildmarke der Beklagten eingesetzt wurde, sondern eigenständig als Markenelement dient.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von der beklagten Brauerei angefochten werden. Die Entscheidung verdeutlicht jedoch, wie wichtig die konsequente Markenpflege und der Schutz individueller Designelemente in der Getränkeindustrie sind.


Empfehlung

Für alle Hersteller im Bereich Erfrischungsgetränke und FMCG empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der eigenen Farb- und Gestaltungslinien hinsichtlich möglicher markenrechtlicher Risiken. Eigenständige Designkonzepte sollten klar erkennbar von bestehenden Marken abgegrenzt werden, um Abmahnungen und gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Markeninhaber profitieren von einer aktiven Überwachung und konsequenten Verteidigung ihrer Designrechte, insbesondere, wenn Farben als konsumentenprägendes Identifikationsmerkmal eingesetzt werden.

Ihre Markenrechte wurden verletzt? Forward Forward

Professionelle anwaltliche Unterstützung bei Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen

Das könnte Sie auch interessieren
Bildquelle: KI-generiert Unter welchen Voraussetzungen ist eine Abgrenzungsvereinbarung kündbar?
Bildquelle: KI-generiert Inhaber der Unionsmarke „Malle“ siegt gegen Anbieter von sog. Malle-Partys
Bildquelle: KI-generiert Markenrechtsmodernisierungsgesetz tritt zum 14.01.2019 in Kraft und bringt neue Markenformen und absolute Schutzhindernisse sowie geändert Verfahren mit
Bildquelle: KI-generiert Verletzung von Markenrechten auch bei Google-Anzeigen möglich, welche neben den Markenprodukten auch auf Produkte von Drittanbietern verlinken
Bildquelle: KI-generiert LEGO siegt im Markenrechtsstreit wegen des Vertriebs markenverletzender Minifiguren
Bildquelle: KI-generiert Wann wird ein Print auf einem Kleidungsstück lediglich als dekoratives oder beschreibendes Element wahrgenommen, so dass keine Markenverletzung vorliegt?

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 402842
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Mehrwerte . Bewertungen

Fachanwälte

Wir sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.

Hohe Praxiserfahrung

Wir sind hoch spezialisiert und haben eine Vielzahl von Fällen in unseren Rechtsgebieten bearbeitet.

Kommunikation

Wir legen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation und Zusammenarbeit.

AUSGEZEICHNET
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Basierend auf 18 Bewertungen
Google
Gepostet auf Google Google
Numan-Can Akinti
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.
Gepostet auf Google Google
MY SMILE AND MORE
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!
Gepostet auf Google Google
M R
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Pascal Marcolla
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!
Gepostet auf Google Google
Herr Pan
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍
Gepostet auf Google Google
The BerlinViking
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.
Gepostet auf Google Google
Florian Ibe
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!
Gepostet auf Google Google
Miquel Schmuck und Uhren GmbH
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.
Verifiziert von: Trustindex
Das verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren

H+R Rechtsanwälte
4.7
Basierend auf 34 Bewertungen
powered by
bewerten Sie uns auf
Profilbild von „Oliver Blum“
Oliver Blum
vor 3 Monaten
H+R Rechtsanwälte haben mich übers mehrere Monate hinweg bei einem Fall unterstützt. Nachdem mehrere andere Kanzleien keine Hilfe anbieten konnten, habe ich mich bei Herrn Reininghaus und seinem ganzen Team vom ersten Telefonat an sehr gut aufgehoben gefühlt. Alle Fragen wurden sofort beantwortet und bei Rückfragen kam immer Hilfe vom Sekretariat oder dem zuständigen Mitarbeiter und mir wurde klar empfohlen, wie wir realistisch vorgehen sollten. Am Ende haben wir den Fall gewonnen und es verlief alles Reibungslos. Ich kann H+R Rechtsanwälte jedem weiterempfehlen!
Profilbild von „Danny Vogel“
Danny Vogel
vor 4 Monaten
Das Team von H+R Rechtsanwälte hat mich bei einem Urheber-Rechtsstreit bestens beraten, betreut und erfolgreich vertreten. Die Kommunikation war jederzeit freundlich, kompetent und offen.
Profilbild von „Vebi Aliji“
Vebi Aliji
vor 5 Monaten
Super Erlebnis dort alle waren freundlich und hilfsbereit super Team super Menschen
Profilbild von „Shokrullah Karimi“
Shokrullah Karimi
vor 7 Monaten
Sehr kompetenter Anwalt, gut zu erreichen. Lässt sich auch von Sprachbarrieren nicht aufhalten.
Profilbild von „Sibyll Sewarte“
Sibyll Sewarte
vor 9 Monaten
Herr Heck hat über nahezu ein Jahr mit mir zusammen gearbeitet und ist sehr zu empfehlen. Freundlich, wertschätzend, zuverlässig und auf Augenhöhe. Nimmt die Interessen wahr, aber hält auch nicht mit kritischem Denken hinterm Berg. Was für die gesamte Kanzlei und alle Mitarbeiter gilt. Ich habe mich dort von Anfang an sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Ich kann die Kanzlei also uneingeschränkt empfehlen und sage an dieser Stelle nochmal ein dickes DANKE an Alle!
Profilbild von „Julia K.“
Julia K.
vor 10 Monaten
Sehr nette und kompetente Rechtsanwälte und Angestellte. Nur zu empfehlen!
Profilbild von „ʎpoq ou“
ʎpoq ou
vor 10 Monaten
Habe mich an Herrn Heck gewandt nachdem mir mein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag präsentiert hat… war natürlich etwas nervös und durcheinander jedoch hat Herr Heck mich da souverän durch geleitet und auch beruhigt. Sehr netter und emphatischer Mensch. Wenn ich nochmal ein Problem im Arbeitsrecht habe wende ich mich wieder an ihn.
Profilbild von „Can62 Korkmaz24“
Can62 Korkmaz24
vor 1 Jahr
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
Profilbild von „K. W.“
K. W.
vor 1 Jahr
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten. Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell. Vielen Dank nochmal!
Profilbild von „Tina Herschel“
Tina Herschel
vor 2 Jahren
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht. Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Profilbild von „Christiane Kuth“
Christiane Kuth
vor 3 Jahren
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür. Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Profilbild von „Juliana Katten“
Juliana Katten
vor 3 Jahren
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Formulare
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Datenschutzverstoß bei automatisierter Bonitätsprüfung Link to: Datenschutzverstoß bei automatisierter Bonitätsprüfung Datenschutzverstoß bei automatisierter BonitätsprüfungBildquelle: KI-generiert Link to: Kein DSGVO-Schadensersatz bei rein hypothetischem Risiko Link to: Kein DSGVO-Schadensersatz bei rein hypothetischem Risiko Bildquelle: KI-generiertKein DSGVO-Schadensersatz bei rein hypothetischem Risiko
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen