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LEGO siegt im Markenrechtsstreit wegen des Vertriebs markenverletzender Minifiguren

17. August 2022|inMarkenrecht|RA Jens Reininghaus

Die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf entschied zugunsten der LEGO Juris A/S gegen die Steingemachtes GmbH in Paderborn.

Die Klägerin ist Teil der LEGO-Unternehmensgruppe und Inhaberin der europäischen Markenrechte auf die weltbekannten LEGO-Minifiguren. Die Beklagte vertreibt über ein von ihr unterhaltenes Ladenlokal und im Versandhandel Spielzeug aus Klemmbausteinen, die mit Legosteinen kompatibel sind und von verschiedenen Herstellern stammen. Außerdem ist sie Großimporteurin von Spielzeugwaren eines chinesischen Herstellers. Nach Auffassung der Klägerin sind die Minifiguren der Beklagten denjenigen der Klägerin zum verwechseln ähnlich.

Das Gericht stellte fest, dass die Spielzeugfiguren der Beklagten zu den Minifiguren von LEGO tatsächlich große Ähnlichkeit aufwiesen und die Markenrechte von LEGO verletzten. Das Gericht gab daher dem Antrag der Klägerin statt. Die Beklagte wurde aufgrund der Markenverletzung verurteilt den Vertrieb der hier streitgegenständlichen Minifiguren in Deutschland zu unterlassen und die in ihrem Besitz befindlichen Minifiguren zu vernichten. Darüber hinaus wurde die Beklagte verurteilt, Auskunft über Lieferanten, Abnehmer und sowohl Einkaufs- als auch Verkaufspreise der Produkte zu erteilen. Schließlich wurde durch das Gericht festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den bereits entstandenen oder zukünftig noch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Gegen das Urteil kann noch die Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.


Pressemitteilung des Landgericht Düsseldorf im Volltext: 19-22.pdf (nrw.de)

Urteil des Landgericht Düsseldorf im Volltext: Landgericht Düsseldorf, 38 O 91/21 (nrw.de)

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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