Massenabmahnung durch die Kanzlei Urmann + Collegen (U + C) Rechtsanwälte wegen Streaming von Pornofilmen auf redtube.com…
Die Kanzlei Urmann + Collegen (U + C) Rechtsanwälte versenden derzeit massenhafte Abmahnungen wegen Streaming von Pornofilmen (Miriam`s Adventures und Hot Stories) auf redtube.com. Unserer Ansicht nach bestehen hier keine Ansprüche der angeblichen Rechteinhaber.
Zum einen ist es rechtlich umstritten ob und unter welchen Vorraussetzungen der Konsum von urheberrechtlich geschützten Werken im Wege des Streaming ohne Anfertigung einer dauerhaften Kopie überhaupt urheberrechtswidrig ist. Selbst wenn man der Ansicht ist, dass bei Streaming von urheberrechtlich geschützten Werken eine illegale (flüchtige) Kopie erstellt wird, ist diese Kopie nur dann urheberrechtswidrig, wenn es sich bei der Internetseite um ein für den Nutzer „offensichtlich rechtswidriges Angebot“ handelt, wie es etwa bei Streaming-Portalen mit Kinofilmen der Fall ist. Im Falle von Pornofilmen bzw. Ausschnitten ist es unserer Ansicht nach für den Nutzer dagegen nicht offensichtlich, dass diese Filme rechtswidrig im Internet angeboten werden. Zum anderen ist bei pornographischem Material stets problematisch, ob dieses überhaupt urheberrechtlich geschützt ist (vgl. Beschluss des LG München I vom 29.05.2013 – Az.: 7 O 22293/12). Auch sind bei der Formulierung der Abmahnung Formfehler seitens der Kanzlei U + C begangen worden, so dass die Abmahnungen bereits aus diesem Grunde unwirksam sind (vgl. § 97a Abs. 2 UrhG). Darüber hinaus ist bisher auch nicht bekannt, wie die angeblichen Rechteinhaber bzw. die Kanzlei U + C an die IP-Adressen der Nutzer gelangt sind. Sofern sich herausstellt, dass die IP-Daten rechtswidrig erlangt worden sind, sind sie in einem gerichtlichen Verfahren nicht verwertbar.
Weitere Informationen über Abmahnungen, Risiken und Reaktionsmöglichkeiten…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…