Eine Abmahnung, die durch einen Anwalt erfolgt der mit kostenneutralen Abmahnungen wirbt, ist rechtsmißbräuchlich.
Das LG Heilbronn hat mit Urteil vom 23.4.2007 (Az. 8 O 90/07 St) entschieden, dass eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn sie durch einen Anwalt erfolgt, der explizit mit kostenneutralen Abmahnungen von eBay-Verkäufern wirbt und der Umfang der Abmahnungen dann in keinem Verhältnis zu den Umsätzen des Abmahnenden steht.
Sofern alles dafür spricht, dass das Abmahnverfahren vorrangig aus anwaltlichem Gebühreninteresse betrieben wird, sei dies missbräuchlich.
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