Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung…
Den Kostenerstattungsanspruch der Rechteinhaber bzgl. der Anwaltskosten hat das AG Mannheim mit Urteil vom 15.12.2006 (Az. 1 C 463/06) für unbegründet erachtet.
„Sofern eine sehr große Zahl von Abmahnungen bearbeitet werden muss, denen alle der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, sei eine anwaltliche Beratung nur insoweit erforderlich, als der Anwalt den Rechtsinhaber in einem der gleichartigen Fälle berät und ihm gegebenenfalls einen Musterbrief fertigt.“
Das Urteil ist rechtskräftig, da der Streitwert unterhalb von 600,- € lag und somit eine Berufung nicht zulässig ist.
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