LG München I: O2 muss Werbung in Tauschbörsen stoppen…
…wie der IVD – Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. – in einer Pressemitteilung vom 11.12.07 bekannt gibt.
Per Einstweiliger Verfügung ist durch das Landgericht München I (Az.: 11 HK O 21494 / 07) dem Mobilfunk- und DSL-Anbieter O2 offenbar ab sofort untersagt, Eigenwerbung auf Internet-Tauschbörsen zu schalten, auf denen nachweislich jugendgefährdende Medien zum Download bereitgestellt werden.
Der Verband hatte gegen O2 geklagt, da er dessen Werbeaktivitäten auf Plattformen wie torrent.to oder bittorrents.to als einen massiven Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht wertet.
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