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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Landgericht Köln verbietet der Gegenseite die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild unseres Mandanten

15. Juni 2016|inAllgemein, Bild- und Fotorecht, Kanzlei-News, Medien- und Presserecht|RA Jens Reininghaus

In diesem Fall hatte die Gegenseite ein Video, in welchem unser Mandant abgebildet war, in ihre gewerbliche Homepage eingebunden (sog. „Embedded content“). Das Video zeigte unseren Mandanten bei der Ausübung seiner Arbeit. Es war ursprünglich mit Zustimmung unseres Mandanten für eine Fernsehsendung produziert worden. Eine Einwilligung zur dauerhaften Veröffentlichung des Videos im Internet hatte unser Mandant dagegen ursprünglich nicht erteilt.

Nachdem die Fernsehsendung von einem unbekannten User abgefilmt und auf YouTube hochgeladen wurde, hat die Gegenseite dieses Video mit dem Bildnis unseres Mandanten auf ihrer gewerblichen Webseite zu Werbezwecken eingebunden. Die öffentliche Zurschaustellung bzw. Verbreitung dieses Videos verletzte das Recht unseres Mandanten an seinem eigenen Bild.

Nachdem die Gegenseite auf eine außergerichtliche Abmahnung die geltend gemachten Ansprüche zurückgewiesen hat, haben wir beim Landgericht Köln den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, welche auch antragsgemäß erlassen wurde. Das Landgericht Köln hat der Gegenseite unter Androhung von Ordnungsmitteln bis zu 250.000,00 EUR bzw. Ordnungshaft verboten, Bildnisse unseres Mandanten auf ihrer Webseite öffentlich zu Schau zu stellen und/oder zu verbreiten. Die Kosten des Verfahrens wurden der Gegenseite auferlegt.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 10.02.2016 können Sie (in anonymisierter Form) hier einsehen.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
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Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
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