Das Landgericht Köln hat einem Wettbewerber unserer Mandantin unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft verboten, ein Lichtbild unserer Mandantin zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen. Der Wettbewerber unserer Mandantin hatte das Lichtbild unserer Mandantin kopiert und für eigene gewerbliche Zwecke genutzt. Insbesondere wurde das Foto unserer Mandantin in Projektarbeiten eingebunden, welche dann einem geschlossenen Benutzerkreis zugänglich gemacht wurden.
Nachdem die Gegenseite auf eine außergerichtliche Abmahnung nicht reagiert hat, haben wir einen Eilantrag auf Unterlassung beim Kölner Landgericht eingereicht. Das Gericht hat unserem Antrag stattgegeben und der Gegenseite unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, das Lichtbild unserer Mandantin zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen. Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens wurden der Gegenseite auferlegt.
Den Beschluss des Landgerichts Köln vom 17.03.2016 können Sie nachfolgend in anonymisierter Form einsehen: