OLG Hamburg: Datenschutzverstöße sind abmahnfähige Wettbewerbsverstöße – Auswirkungen auf die Nutzung von gängigen Cloud-Lösungen…
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 27.06.2013 (Az. 3 U 26/12) entschieden, dass Verstöße wegen einer fehlenden bzw. fehlerhaften Datenschutzerklärung auf Internetseiten zugleich einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen und damit abgemahnt werden können. Die Entscheidung des Gerichts: Das Gericht sieht in der Vorschrift des § 13 TMG, wonach ein (Internet-)Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs u.a. […]