OLG Köln: Unity Media darf nicht mit „doppelt schnellem“ Internetzugang werben…
Die Unity Media NRW GmbH und die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG warben damit, die von ihnen angebotenen Internetverbindungen seien „doppelt so schnell wie normales DSL“. Auf Antrag eines Konkurrenzanbieters hatte das Landgericht Köln diese Werbung per einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt. Das Oberlandesgericht Köln hat mit zwei Urteilen vom 16. Dezember 2011 (Az. 6 […]