Vorsicht bei der Verkürzung von Gewährleistungsfristen – „B-Ware“ ist nicht zwingend gebraucht…
Werden Verbrauchsgüter als „B-Ware“ vertrieben, kann die zweijährige Gewährleistungsfrist nicht auf ein Jahr verkürzt werden, wenn nicht positiv festgestellt werden kann, dass die so angebotenen Artikel tatsächlich bereits gebraucht worden sind. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 16.01.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen bestätigt. Die in Essen ansässige […]