VG Trier: Bezeichnung eines Perlweins als "Paradiesecco" ist nicht irreführrend…
Die Bezeichnung eines Perlweins als „Paradiesecco“ darf nicht untersagt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 20. Januar 2010 entschieden. Die Klägerin vertreibt bundesweit sowie im angrenzenden europäischen Ausland zwei Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure (einen weißen sowie einen Rosé-Perlwein) unter der o.g. Bezeichnung. Das beklagte Land vertrat vorgerichtlich gegenüber der […]