BGH: Das gewerbliche Anbieten von "internetbasierten Videorecordern" ist unzulässig…
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Angebot „internetbasierter“ Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist. Die Klägerin strahlt das Fernsehprogramm „RTL“ aus. Die Beklagte bietet seit März 2005 auf ihrer Internetseite unter der Bezeichnung „Shift.TV“ einen […]