Die nahezu identische Übernahme des Designs- und/oder Layouts einer fremden Webseite kann auch dann rechtswidrig sein, wenn die einzelnen Elemente der übernommenen Seite nicht urheberrechtlich geschützt sind…
Das LG Köln hat mit Urteil vom 20.06.07 (Az.: 28 O 798/04) entschieden, dass Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz – unabhängig von einem etwaigen Urheberrecht – dann gegeben sind, wenn der Grad der Übernahme der fremden Leistung besonders hoch ist und dadurch die Bekanntheit und/oder Verbeitung eines Angebotes ausgenutzt werden soll, um auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen.
Wir unterstützen Sie mit effektiven Maßnahmen bei einer Verletzung Ihrer Schutzrechte…
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