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Die nahezu identische Übernahme des Designs- und/oder Layouts einer fremden Webseite kann auch dann rechtswidrig sein, wenn die einzelnen Elemente der übernommenen Seite nicht urheberrechtlich geschützt sind…

27. August 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht, Urheberrecht/von RA Jens Reininghaus

Das LG Köln hat mit Urteil vom 20.06.07 (Az.: 28 O 798/04) entschieden, dass Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz – unabhängig von einem etwaigen Urheberrecht – dann gegeben sind, wenn der Grad der Übernahme der fremden Leistung besonders hoch ist und dadurch die Bekanntheit und/oder Verbeitung eines Angebotes ausgenutzt werden soll, um auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen.


Wir unterstützen Sie mit effektiven Maßnahmen bei einer Verletzung Ihrer Schutzrechte…

weiter…Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Webformular…

weiter…


https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg RA Jens Reininghaus2007-08-27 13:07:442021-01-31 12:12:07Die nahezu identische Übernahme des Designs- und/oder Layouts einer fremden Webseite kann auch dann rechtswidrig sein, wenn die einzelnen Elemente der übernommenen Seite nicht urheberrechtlich geschützt sind…
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Miturheber können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ihrer Urheberrechte lediglich gemeinsam geltend machen…

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