Amazon verletzt kein Markenrecht, wenn es markenrechtsverletzende Ware für Drittanbieter lagert…
Mit Urteil vom 02. April 2020 (Az.: C-567/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die bloße Lagerung von markenrechtsverletzender Ware durch Amazon keine eigene Markenrechtsverletzung darstellt…