Wann ist eine Werbung unter Verwendung des Namens und des Bildnisses eines Prominenten für eine Show erlaubt?
Eine Werbung für eine “Tribute-Show” ist erlaubt, wenn sie nicht den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass das prominente Original die Show unterstützt oder sogar an ihr mitwirkt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.02.2024, Az.: I ZR 2/21)…