BGH entscheidet die umstrittene Frage, ob einfache Nutzungsrechte späterer Stufe bei einem Rückruf eines ausschließlichen Nutzungsrechts früherer Stufe bestehen bleiben…
Der Kläger im vorliegenden Fall ist Programmierer. Er hat behauptet, alleiniger Urheber des für Reifenhändler bestimmten Computerprogramms „Reifen Progressiv“ zu sein. Die A. GmbH besaß das ausschließliche Nutzungsrecht an diesem Programm einschließlich der Berechtigung, es zu verändern und weiterzuentwickeln. Die A. GmbH hatte die P. AG mit dem Vertrieb und der Weiterentwicklung des Computerprogramms betraut. […]