Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist rechtswidrig…
…wie das LG München mit Urteil vom 15.03.07 (Az.: 7 O 7061/06) entschieden hat. Im Ergebnis wurde ein rechtswidriger Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers angenommen, sofern das Werk von dem Rechteinhaber in unkörperlicher Form durch Herunterladen aus dem Internet vertrieben wird. „Ein rechtswidriger Eingriff in das Vervielfältigungsrecht der Klägerin entfällt auch nicht deshalb, weil […]