Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet über das Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen…
Der Kartellsenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einem heute verkündeten Urteil das Verbot in einem Vertriebsvertrag für Markenrucksäcke, diese auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon zu verkaufen, für zulässig erklärt. Das Verbot, die Markenrucksäcke über Preisvergleichsportale zu bewerben, hat das Gericht hingegen als kartellrechtlich unzulässig angesehen. Die beklagte Herstellerin von Markenrucksäcken macht die Belieferung […]