Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31. Juli 2025 ein wegweisendes Urteil zur sogenannten Cheat-Software bei Spielkonsolen gefällt. Im Kern ging es um die urheberrechtliche Bewertung von Software, die beim Konsum von Computerspielen genutzt wird, um Vorteile zu erlangen. Die Klägerin war exklusive Lizenznehmerin für Konsolen und dazugehörige Spiele in Europa und beanstandete die Verbreitung von Cheat-Software, die das Spielerlebnis beeinflusst.
Laut BGH verstößt Cheat-Software dann nicht gegen das Urheberrecht, wenn sie nicht den objekt- oder quellcodegeschützten Teil der Originalspielesoftware umschreibt. Entscheidend ist also, dass die Software keine tiefgreifenden Modifikationen an dem urheberrechtlich geschützten Code des Spiels selbst vornimmt. Wird diese Grenze eingehalten, erlischt auch der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Das Urteil ist vor allem für die Gaming-Branche und den fairen Wettbewerb zentral.
Bedeutung für Gamer, Entwickler und Anbieter
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Für Spieler: Cheat-Software bleibt rechtlich zulässig, sofern sie den Spielcode nicht modifiziert. Nutzer sollten dennoch die Nutzungsbedingungen der Spiele beachten, da Verstöße seitens der Publisher weiterhin sanktioniert werden können.
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Für Entwickler/Publisher: Gerade große Publisher müssen noch klarer zwischen Urheberrechtsverletzung und Verstößen gegen Nutzungsbedingungen unterscheiden. Das Urteil schützt sie nur teilweise gegen „Cheats“ – nicht jede Manipulation kann über das Urheberrecht verfolgt werden.
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Für Anbieter von Cheat-Software: Solange Cheat-Programme den Spielcode nicht verändern, haben Anbieter eine rechtlich bessere Ausgangslage. Dennoch bleibt Vorsicht geboten, da einzelne Fälle stets individuell zu prüfen sind.
Empfehlung
Wer Cheat-Software verwendet oder anbietet, sollte stets sorgfältig prüfen, ob der Spielcode selbst verändert wird. Für Publisher empfiehlt es sich, Verstöße weiterhin primär über Nutzungsbedingungen und nicht über das Urheberrecht zu verfolgen. Das BGH-Urteil sorgt so für klare Regeln im Umgang mit Cheat-Software bei Spielkonsolen.