• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Anwälte für IT-Recht . Gewerblichen Rechtsschutz . Medienrecht
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Internetrecht
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzlösung für KMUs
    • Schadensersatz bei Datenschutzverstoß
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Bildquellen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Bildquelle: KI-generiert Info Info

Cheat-Software bei Spielkonsolen verletzt Urheberrecht nur bei Code-Eingriff

6. August 2025|inAllgemein, Urheberrecht|RA Jens Reininghaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31. Juli 2025 ein wegweisendes Urteil zur sogenannten Cheat-Software bei Spielkonsolen gefällt. Im Kern ging es um die urheberrechtliche Bewertung von Software, die beim Konsum von Computerspielen genutzt wird, um Vorteile zu erlangen. Die Klägerin war exklusive Lizenznehmerin für Konsolen und dazugehörige Spiele in Europa und beanstandete die Verbreitung von Cheat-Software, die das Spielerlebnis beeinflusst.

Laut BGH verstößt Cheat-Software dann nicht gegen das Urheberrecht, wenn sie nicht den objekt- oder quellcodegeschützten Teil der Originalspielesoftware umschreibt. Entscheidend ist also, dass die Software keine tiefgreifenden Modifikationen an dem urheberrechtlich geschützten Code des Spiels selbst vornimmt. Wird diese Grenze eingehalten, erlischt auch der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Das Urteil ist vor allem für die Gaming-Branche und den fairen Wettbewerb zentral.

Bedeutung für Gamer, Entwickler und Anbieter

  • Für Spieler: Cheat-Software bleibt rechtlich zulässig, sofern sie den Spielcode nicht modifiziert. Nutzer sollten dennoch die Nutzungsbedingungen der Spiele beachten, da Verstöße seitens der Publisher weiterhin sanktioniert werden können.

  • Für Entwickler/Publisher: Gerade große Publisher müssen noch klarer zwischen Urheberrechtsverletzung und Verstößen gegen Nutzungsbedingungen unterscheiden. Das Urteil schützt sie nur teilweise gegen „Cheats“ – nicht jede Manipulation kann über das Urheberrecht verfolgt werden.

  • Für Anbieter von Cheat-Software: Solange Cheat-Programme den Spielcode nicht verändern, haben Anbieter eine rechtlich bessere Ausgangslage. Dennoch bleibt Vorsicht geboten, da einzelne Fälle stets individuell zu prüfen sind.


Empfehlung

Wer Cheat-Software verwendet oder anbietet, sollte stets sorgfältig prüfen, ob der Spielcode selbst verändert wird. Für Publisher empfiehlt es sich, Verstöße weiterhin primär über Nutzungsbedingungen und nicht über das Urheberrecht zu verfolgen. Das BGH-Urteil sorgt so für klare Regeln im Umgang mit Cheat-Software bei Spielkonsolen.

Ihre Werke werden verletzt? Forward Forward

Effektiver Rechtsschutz bei der Verletzung von Urheberrechten

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 402842
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
5.0
Basierend auf 24 Bewertungen
powered by Google
bewerten Sie uns auf
Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Formulare
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung zwischen Influencern Link to: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung zwischen Influencern Wettbewerbsrechtliche Abmahnung zwischen InfluencernBildquelle: KI-generiert Link to: Logistikdienstleister können als Störer für Markenverletzungen von Kunden haften Link to: Logistikdienstleister können als Störer für Markenverletzungen von Kunden haften Bildquelle: KI-generiertLogistikdienstleister können als Störer für Markenverletzungen von Kunden...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen