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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Keine DSGVO-Haftung von OpenJur wegen Anonymisierungsfehlern

5. Juni 2025|inAllgemein, Datenschutzrecht|RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 9. Mai 2025, Az. 324 O 278/23, entschieden, dass die juristische Datenbank OpenJur nicht für die fehlerhafte Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Gerichtsbeschlusses haftet, selbst wenn dabei sensible personenbezogene Daten veröffentlicht wurden.

Anlass des Verfahrens war eine Klage eines betroffenen Anwalts, der einen Datenschutzverstoß nach DSGVO und einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht geltend machte. Die Richter stuften die Tätigkeit von OpenJur als redaktionelle und damit journalistisch geschützte Arbeit ein. Die Veröffentlichung gerichtlich bereitgestellter Entscheidungen falle unter die Pressefreiheit, weshalb OpenJur keinen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch zu befürchten habe.

OpenJur habe automatisiert einen vom Verwaltungsgericht Berlin bereitgestellten – und von diesem fehlerhaft anonymisierten – Beschluss übernommen. Die Plattform könne nicht in voller Tiefe prüfen, ob jedes übernommene Dokument vollständig anonymisiert wurde. Laut Urteil ist OpenJur vor allem dann von der Haftung befreit, wenn ein Fehler bereits bei der Quell-Datenbank des Gerichts entstanden ist. Zwar wurde ein Kontrollverlust über die personenbezogenen Daten des klagenden Anwalts anerkannt, jedoch verwies das Gericht auf den presserechtlichen Schutz, den die Dokumentationsplattform OpenJur genießt. Die Interessen des Gemeinwohls an der freien Dokumentation gerichtlicher Entscheidungen wurden höher gewichtet als der individuelle Datenschutz der betroffenen Person.


Empfehlung

Plattformen wie OpenJur profitieren im Zweifel vom Schutz der Pressefreiheit und können für Datenschutzverstöße dann nicht haftbar sein, wenn sie auf Material von Dritten, insbesondere von Gerichten oder vergleichbaren Institutionen, zugreifen.

Sie möchten Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen geltend machen oder abwehren? Forward Forward

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Can62 Korkmaz24 profile pictureCan62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W. profile pictureK. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel profile pictureTina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth profile pictureChristiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten profile pictureJuliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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